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   BVerwG, 17.12.1991 - 1 B 159.91   

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https://dejure.org/1991,3214
BVerwG, 17.12.1991 - 1 B 159.91 (https://dejure.org/1991,3214)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1991 - 1 B 159.91 (https://dejure.org/1991,3214)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 1 B 159.91 (https://dejure.org/1991,3214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässiger Vollrausch - Gemeingefährliche Straftaten - Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht: Gemeingefährliche Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 246 (Ls.)
  • DÖV 1993, 354
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 B 159.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine Verurteilung im Sinne des vom Berufungsgericht angewendeten § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind, den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit in der Regel begründet, sofern nicht ausnahmsweise im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die diese Annahme entkräften (vgl. z.B. BVerwGE 84, 17 ; Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Dok.Ber. A 1991, 383).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß mit gemeingefährlichen Straftaten im Sinne dieser Vorschrift die im 27. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs zusammengefaßten Straftatbestände gemeint sind (BVerwGE 84, 17 ).

    Die Einbeziehung des Straftatbestandes des § 323 a StGB in die Fälle der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG entspricht dem Gesetzeszweck nicht minder als die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Einbeziehung der Straftatbestände der §§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, 316 StGB (vgl. dazu BVerwGE 84, 17 ; Urteil vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 1 C 38.87 -).

    Des weiteren bedarf es keiner revisionsgerichtlichen Klarstellung mehr, daß die Verurteilung wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen gemeingefährlichen Straftat im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG die Regelvermutung nicht mit Rücksicht auf § 5 Abs. 2 Satz 1 Buchst. c WaffG erst im Wiederholungsfalle auslöst (vgl. z.B. BVerwGE 84, 17 ).

  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 B 159.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine Verurteilung im Sinne des vom Berufungsgericht angewendeten § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind, den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit in der Regel begründet, sofern nicht ausnahmsweise im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die diese Annahme entkräften (vgl. z.B. BVerwGE 84, 17 ; Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Dok.Ber. A 1991, 383).

    Nach der hier maßgebenden Rechtslage ist für die Frage, ob ein die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nicht rechtfertigendes Bagatelldelikt vorliegt, entscheidend auf das Verhalten des Betroffenen, insbesondere auf die Schwere seiner Verfehlung in ordnungsrechtlicher Hinsicht, und nicht allein auf die Höhe der ausgeworfenen Strafe abzustellen (vgl. dazu Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57, Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 B 159.91
    Nach der hier maßgebenden Rechtslage ist für die Frage, ob ein die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nicht rechtfertigendes Bagatelldelikt vorliegt, entscheidend auf das Verhalten des Betroffenen, insbesondere auf die Schwere seiner Verfehlung in ordnungsrechtlicher Hinsicht, und nicht allein auf die Höhe der ausgeworfenen Strafe abzustellen (vgl. dazu Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57, Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - a.a.O.).
  • BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87

    Straßenverkehr - Alkoholbedingte Gefährdung - Gemeingefährliche Straftat

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 B 159.91
    Die Einbeziehung des Straftatbestandes des § 323 a StGB in die Fälle der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG entspricht dem Gesetzeszweck nicht minder als die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Einbeziehung der Straftatbestände der §§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, 316 StGB (vgl. dazu BVerwGE 84, 17 ; Urteil vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 1 C 38.87 -).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 24.83

    Widerruf einer erteilten Waffenbesitzkarte

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 B 159.91
    Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung ist im vorliegenden Falle die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 12. Mai 1986, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 24.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 41) zutreffend angenommen hat.
  • BVerwG, 16.10.1991 - 1 B 133.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 B 159.91
    Auch das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen und bedarf keiner Klarstellung in einem Revisionsverfahren (Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 133.91 -).
  • BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit - Beurteilung der

    Jedenfalls ist nach dieser Rechtsprechung bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis (hier: Waffenbesitzkarte) wegen Unzuverlässigkeit nicht, wie die Beschwerde es für richtig hält, auf den Zeitpunkt der letzten berufungsgerichtlichen Verhandlung, sondern auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen, wie es das Berufungsgericht ebenfalls getan hat (vgl. auch Beschluß vom 17. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 159.91 - GewArch 1992, 159).
  • BVerwG, 14.02.1994 - 1 C 21.93

    Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit - Vereinbarkeit der Regelvermutung des §

    Da für die gerichtliche Nachprüfung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen ist, war die Neufassung des Jagdrechts ohne Bedeutung für die rechtliche Beurteilung (vgl. auch Beschluß vom 17. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 159.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 61).
  • BVerwG, 16.11.2004 - 6 B 35.04

    Möglichkeit des Wiederaufgreifens des Verfahrens wegen nachträglicher Änderung

    Damit verstoße das Urteil gegen genau bezeichnete Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 17. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 159.91 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 61), in dem Beschluss vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63), in dem Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72) und in dem Urteil vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 1 C 32.94 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 74).
  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 21 ZB 15.555

    Waffenrecht; Zulassungsberufung; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Hehlerei;

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht erwogene Zeitvorgabe wäre - in Bezug auf die maßgebliche Behördenentscheidung vom 20. August 2014 (vgl. BVerwG, B.v. 24.6.1992 - 1 B 159.91 - juris) - mithin eingehalten.
  • VG Cottbus, 19.06.2019 - 3 K 1177/18

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 1 B 159.91, BeckRS 1991, 31250691, beck-online; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2017 - OVG 11 S 1.16 - juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 4 S 11.793

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich waffenrechtlicher Verfügungen ist zudem jeweils der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BayVGH vom 21.07.2004, Az. 21 B 03.2631, BayVBl. 2005, 694; BVerwG vom 17.12.1991, GewArch 1992, 159; BVerwG vom 24.06.1992, GewArch 1992, 359 und BVerwG vom 04.09.1995, BayVBl. 1996, 313), so dass das vom Antragstellervertreter angekündigte weitere Gutachten allenfalls im Rahmen einer Neuerteilung der Erlaubnisse Berücksichtigung finden kann.
  • BVerwG, 23.09.1992 - 1 B 167.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der beschließende Senat hat bereits geklärt, daß eine einmalige Verurteilung nach § 316 StGB wegen einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit in der Regel begründet und daß dieser Auffassung die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c WaffG nicht entgegensteht (BVerwGE 84, 17; vgl. auch Beschlüsse vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - und vom 17. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 159.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60 und 61).
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